Achtung: Dieses direkte Anmeldeverfahren erübrigt bei Pfarrerinnen und Pfarrern nicht die Verpflichtung, sich die Fortbildung anschließend bei ihrer zuständigen Superintendentin oder ihrem Superintendenten, bzw. der vorgesetzten Dienststelle, genehmigen zu lassen und für Vertretung zu sorgen. Die schriftliche Bestätigung wird von uns deshalb auch über die Superintendenturen verschickt.
Nach wie vor sind aber auch noch schriftliche Anmeldungen möglich an:
Gemeinsames Pastoralkolleg
im IAFW
Postfach 1247
58207 Schwerte
anmeldung@institut-afw.de
Verwenden Sie für eine schriftliche Anmeldung unser PDF-Formular unter (www.institut-afw.de/downloads). Über die Reihenfolge der Aufnahme in die Kollegs entscheidet in der Regel die Reihenfolge des Eingangs. Telefonische Anfragen zur Beratung richten Sie bitte an das jeweils angegebene Tagungsbüro. Weitere Informationen erhalten Sie dann mit der Anmeldebestätigung (i.d.R. Ende November) und später mit dem Einladungsschreiben, das etwa drei bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn an Sie geschickt wird.
Sollten Sie sich doch wieder abmelden müssen, bitten wir Sie, uns möglichst umgehend zu benachrichtigen, damit wir andere Interessierte in die Teilnahmelisten aufnehmen können.
Bitte richten Sie Iher Absage immer schriftlich an das zuständige Tagungsbüro!
Für Absagen, die später als 3 Monate vor dem Kollegbeginn bei uns eintreffen, muss leider der volle Teilnahmebeitrag als Ausfallgebühr berechnet werden.
Bei Auslandskollegs empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Reiserücktrittversicherung. Es gelten zusätzlich zu den oben genannten folgende Regelungen: Bis drei Monate vor Beginn erheben wir keine Ausfallkosten, bis vier Wochen vor Beginn 50 % des Teilnahmebeitrags. Ausnahme: Bei Erkrankung (ärztliches Attest) oder wenn jemand von der Warteliste als Ersatz nachrücken kann. Nicht erstattet werden Reisekosten (z.B. Flug).
Für Langzeitkurse gilt: Ihre Anmeldung ist für alle Kursintervalle verbindlich. Falls Sie Ihre Teilnahme später als vier Wochen nach Platzzusage durch das Institut absagen, müssen wir Ihnen - wenn wir den Platz nicht neu besetzen können - leider die gesamten Kurskosten in Rechnung stellen.
Die benannten Teilnahmegebühren gelten für Teilnehmende aus den vier Trägerkirchen des Gemeinsamen Pastoralkollegs.
Bitte zahlen Sie erst nach unserer schriftlichen Aufforderung (Rechnung) Ihre Teilnahmegebühr. Bei Langzeitfortbildungen bitten wir gegebenenfalls zur Verfahrensvereinfachung für Sie und uns um eine Einzugsermächtigung. Auch wenn einzelne Leistungen wie Übernachtungen oder Mahlzeiten nicht in Anspruch genommen werden, ist eine Ermäßigung oder Erstattung des Teilnahmebeitrags nicht möglich. Alle zur Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FEA) Verpflichteten erhalten einen Nachlass auf die Teilnahmekosten. Dies gilt in allen beteiligten Landeskirchen. Geben Sie deshalb bitte auf dem Anmeldeformular an, ob Sie sich in der FEA befinden.