Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung

in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung

in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Selbstverpflichtung des Konvents für Supervision und Coaching der westfälischen und lippischen Landeskirche am Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung der EKvW

Im Konvent für Supervision und Coaching der Westfälischen und Lippischen Landeskirche haben sich die landeskirchlich anerkannten Supervisorinnen und Supervisoren zusammengeschlossen. Ziele und Aufgaben des Konvents für Supervision und Coaching sind in der Satzung beschrieben.  Die Mitglieder arbeiten vor dem Hintergrund eines christlichen Menschenbildes. Sie sind an unterschiedlichen Instituten in methodischer Vielfalt ausgebildet. Die Arbeit findet nach der landeskirchlichen Supervisionsordnung in der jeweils gültigen Fassung statt. Die Supervisorinnen und Supervisoren üben ihre Tätigkeit nach professionellen Standards aus, wie sie die Fach- und Berufsverbände Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSv) und Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) benennen.

Im Rahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung verpflichten sich die Supervisoren und Supervisorinnen auf folgende Richtlinien zu ethischem und professionellem Handeln in der Supervision:

  1. Supervisorinnen und Supervisoren begegnen jedem Menschen mit Respekt, unabhängig von dessen Herkunft, Weltanschauung und Lebensgestaltung. Sie achten die Unantastbarkeit und den Schutz der Würde jedes Einzelnen.
  2. Sie pflegen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Vertrauensverhältnis, das aus den direkten oder indirekten beruflichen Beziehungen entsteht, und verpflichten sich insbesondere zum verantwortlichen Umgang mit Macht und Abhängigkeit.
  3. Die Mitglieder verpflichten sich, in den Supervisionsprozessen auf strukturelle Rahmenbedingungen zu achten, die die Ausübung sexualisierter oder sonstiger Gewalt ermöglichen können, und sie aufdeckend zu thematisieren.
  4. Sie verpflichten sich, weder Missbrauch zu begehen noch Vorteil zu nehmen - ob aus sexuellem, sozialem, wirtschaftlichem oder anderem persönlichem Interesse.
  5. Sie verpflichten sich grundsätzlich und über den Prozess hinaus zur Verschwiegenheit über Inhalte der Supervision. Davon ausgenommen sind Tatbestände, über die sie in Ausübung ihrer Beratungstätigkeit Kenntnis erhalten haben und die gem. §8 des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) meldepflichtig sind. Sie verpflichten sich, solche Tatbestände an die Meldestelle (§7 KGSsG) weiterzugeben und - sofern keine Vertuschung oder Vernichtung von Beweismitteln droht - den/die Supervisand*in darüber zu informieren.
  6. Sie reflektieren bei jeder Beratungsanfrage selbstkritisch, ob die eigenen Kenntnisse, Fähigkeiten und persönliche Bedingungen in diesem Fall sinnvoll einzusetzen sind.
  7. Sie reflektieren die Nähe und Distanz zum Feld und die Tatsache, dass es sich um organisationsinterne Supervision handelt.
  8. Im Rahmen eines Dreieckskontraktes werden Zielsetzungen der Supervision auch mit dem/ der Auftraggeber*in besprochen. Das jeweilige Vorgehen dabei ist transparent zu gestalten. Die Supervision ist ergebnisoffen.
  9. Die Supervisorinnen und Supervisoren verpflichten sich, innerkirchliche Supervisionsprozesse nur über die Kontaktstelle für Supervision am Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen anzunehmen. Die Verträge werden nach den jeweils gültigen Formularen abgeschlossen.
  10. Gegenüber ihrer Landeskirche und den jeweiligen kirchlichen Auftraggebenden pflegen Supervisorinnen und Supervisoren eine kritische Loyalität.
  11. Die Mitglieder des Konvents für Supervision und Coaching verpflichten sich zu kollegialer Kooperation und kollegialem Verhalten.
  12. Sie verpflichten sich – entsprechend den entwickelten Qualitätsstandards – zu regelmäßiger externer und interner Fortbildung und Kontrolle ihres supervisorischen Handelns, auch zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen, die zum Themenkreis des KGSsG gehören.

Die Richtlinien haben selbstverpflichtenden Charakter. Ihre Weiterentwicklung erfordert die Auseinandersetzung der Mitglieder des Konvents für Supervision und Coaching mit ihnen.

Die Richtlinien und das Selbstverständnis des Konvents für Supervision und Coaching der Westfälischen und Lippischen Landeskirche habe ich zur Kenntnis genommen. Ich verpflichte mich, gemäß diesen Richtlinien meine Beratungsarbeit durchzuführen. Ich bestätige, dass ich beim Fachbereich Supervision im IAFW mein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt habe.

(Einstimmig verabschiedet auf der Vollversammlung des Konvents für Supervision und Coaching der Westfälischen und Lippischen Landeskirche am 4. April 2022, Villigst)

 

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