Gemeinsames Pastoralkolleg

Gemeinsames Pastoralkolleg

der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen,
der Lippischen Landeskirche und der Evangelisch-reformierten Kirche.
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Gemeinsames Pastoralkolleg

der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und der Evangelisch-reformierten Kirche.

Klinische Seelsorgeausbildung (KSA) ist Lernen durch Erfahrung über einen längeren Zeitraum. „Klinisch“ bedeutet „praxisbezogen“. Seelsorgerinnen und Seelsorger sind selbst das Instrument der Seelsorge, und ein Instrument muss man kennen und pflegen.

Daher sind Ziele dieser Weiterbildung:

  • eine eigene seelsorgliche Haltung zu entwickeln, 
  • methodische Möglichkeiten der Gesprächsführung erschließen und integrieren,
  • die eigene pastorale Rolle und Identität klären,
  • in Seelsorge und anderen pastoralen Arbeitsfeldern das Evangelium im Medium der Beziehung explizit und implizit kommunizieren.

Alle KSA-Kurse folgen dem gleichen Konzept. Sie sind ein Seelsorge-Training mit dem Schwerpunkt auf der Arbeit an der eigenen Praxis und an der eigenen Person. Daher ist das jeweilige Praxisfeld integraler Bestandteil der Kurse. Gearbeitet wird mit Verbatim-, Fall-, und Predigtanalysen, Selbsterfahrungs- und Theorieeinheiten, sowie mit kreativen und spirituellen Elementen. Die KSA-Kurse entsprechen den Standards der DGfP/Sektion KSA. Nach dem Abschluss einer 12-wöchigen KSA-Weiterbildung haben Sie die Möglichkeit das Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie zu erhalten. Verbunden mit den Empfehlungen zweier Kursleitenden können Sie Sie zudem den Abschluss der Weiterbildung in Seelsorge KSA beantragen und sich damit zur Teilnahme an einem Aufbaukurs anmelden. Sollten Sie an der Supervisionsweiterbildung oder der Ausbildung zur Kursleitung KSA interessiert sein, können Sie sich von den Mitgliedern des Arbeitskreises KSA oder der Dozentin für Seelsorge beraten lassen.

Die Weiterbildung in Seelsorge ist offen für nicht-theologische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kirche und Diakonie. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Zulassung durch die jeweilige Kursleitung.

Das Verfahren sieht so aus: Sie melden sich beim Tagungsbüro über den Dienstweg zu dem entsprechenden Kurs an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie durch das Tagungsbüro weitere Informationen. Wenn Sie die dort erbetenen Unterlagen der jeweiligen Kursleitung zugeschickt haben, werden Sie zu einem Orientierungstag bzw. Kontaktgespräch eingeladen. Danach erfolgt die Zulassung, mit der Sie bei Ihrem Anstellungsträger und dem Landeskirchenamt den Fortbildungsurlaub für den Kurs beantragen