Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung

in der Evangelischen Kirche von Westfalen

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Das Verfahren zur Beauftragung als Prädikant/Prädikantin für kirchlich Mitarbeitende nach VSBMO

Für kirchliche Mitarbeitende, die eine Ausbildung als Diakon, Gemeindepädagogin, Religionslehrerin o.ä. haben und damit bereits Grundkenntnisse im Bereich Evangelische Theologie, Gottesdienst und Predigt erworben haben, wird eine komprimierte Form der Ausbildung angeboten, die auch das Handlungsfeld der Kasualien enthält.

Rückfragen zu den Zugangsvoraussetzungen richten Sie bitte per E-Mail an Pfarrer Christian Binder (Christian.Binder@institut-afw.de).

Wenn Sie auf diesem Weg die Beauftragung zum Prädikantendienst erwerben möchten, sind folgende Schritte notwendig:

  • Ihre Dienstgemeinde bzw. Ihr Anstellungsträger stellt einen entsprechenden Antrag über die Superintendentur an das Landeskirchenamt.
  • Diesem Antrag fügen Sie bitte einen Lebenslauf, die Abschlusszeugnisse der Ausbildung, ggf. die Einsegnungsurkunde zur Diakonin bzw. zum Diakon und ein freies Motivationsschreiben hinzu, aus dem hervorgeht, warum sie die Beauftragung zum Prädikantendienst anstreben. (Verwenden Sie dazu bitte nicht das Formular hier auf dieser Website. Es ist ausschließlich für Bewerberinnen und Bewerber im Ehrenamt gedacht.)
  • Das Landeskirchenamt weist Sie einem Ausbildungskurs des IAFW in Villigst zu. Diese Kurse beginnen in der Regel jeweils im November eines Jahres.
  • Nach erfolgreicher Ausbildung beraumt die zuständige Superintendentur einen Probegottesdienst an.  Als angehende Prädikantin bzw. angehender Prädikant leiten Sie diesen Gottesdienst und übernehmen die Liturgie und die Predigt. Der Superintendent oder die Superintendentin oder eine von ihr/ihm beauftragte Person fertigt auf dieser Grundlage eine Stellungnahme an.
  • Diese Stellungnahme wird über das Landeskirchenamt an den Fachbereich am IAFW weitergeleitet. Der Fachbereich erstellt ebenfalls ein Kurzvotum und bestätigt, dass alle Ausbildungselemente absolviert wurden.
  • Auf Grundlage dieser beiden Stellungnahmen entscheidet das Landeskirchenamt über die Beauftragung und bittet die Superintendentin / den Superintendenten, Sie in einem Gottesdienst in Ihren Dienst als Prädikant oder Prädikantin in einzuführen.

Die Beauftragung zum Prädikantendienst gilt in diesem Fall für den Dienstbereich des jeweiligen kirchlichen Anstellungsträgers, bei dem Ihre Anstellung gegeben ist und solange Sie die entsprechende Stelle innehaben.

Für Diakoninnen und Diakone, die seit 2020 ihre Ausbildung in Bethel, im Martineum oder im Wittekindshof nach der gemeinsamen Ordnung abgeschlossen haben

​​​​​​​... und damit die Inhalte der Prädikantenausbildung bereits im Rahmen der Ausbildung zum Diakon/zur Diakonin absolviert haben, gilt:

  • Auch hier muss ein Anstellungsträger oder eine Gemeinde über die Superintendentur beim Landeskirchenamt beantragen, Sie zum Prädikantendienst zu beauftragen.
  • Diesem Antrag fügen Sie bitte Ihren Lebenslauf, ein freies Motivationsschreiben sowie den Nachweis der Ausbildungsstätte über die erfolgreich absolvierte Prädikantenausbildung, das Abschlusszeugnis der Ausbildung zur Diakonin oder zum Diakon  gemäß der gemeinsamen Ordnung bei.
  • Das LKA beauftragt die zuständige Superintendentur mit der Durchführung des Probegottesdienstes und der Anfertigung einer Stellungnahme.
  • Auf Grundlage dieser Stellungnahme entscheidet das Landeskirchenamt über die Beauftragung und bittet die Superintendentin / den Superintendenten, Sie in einem Gottesdienst in Ihren Dienst als Prädikantin oder Prädikant einzuführen.

Die Beauftragung zum Prädikantendienst gilt in diesem Fall für den Dienstbereich des jeweiligen kirchlichen Anstellungsträgers, bei dem Ihre Anstellung gegeben ist und solange Sie die entsprechende Stelle innehaben.