1. Schritt:
Beschluss des Presbyteriums (Protokollauszug) der Heimatgemeinde (geht an die Superintendentur).
2. Schritt:
Anfertigung eines tabellarischen Lebenslaufs und eines Motivationsschreibens (bitte digital ausfüllen). Es kann eine Stellungnahme der Ortspfarrerin oder des Ortspfarrers beigefügt werden.
3. Schritt:
Das vollständig ausgefüllte Motivationsschreiben und die Stellungnahme der Superintendentin oder des Superintendenten gehen rechtzeitig vor dem jeweiligen Stichtag (für 2023: am 06. August) an das Landeskirchenamt.
4. Schritt:
Zulassung der Vorgeschlagenen durch das Landeskirchenamt nach einem Kolloquium im Herbst eines jeden Jahres. (siehe Prädikantengesetz §3 (2)).
Das eintägige Kolloquium hat zum Ziel, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung festzustellen. Durch mündliche und schriftliche Aufgaben gibt es Auskunft über Gaben, Fähigkeiten und Kenntnisse der Teilnehmenden.
Beginn der Ausbildung im Folgejahr oder zu einem späteren Zeitpunkt.
5. Schritt:
Etwa eineinhalbjährige Ausbildung mit Zwischenkolloquium im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung der EKvW an zwei Wochenenden und weiteren 10 Samstagen. Der Unterricht erfolgt gegebenenfalls digital. Votum der Kursleitung zum Abschluss.
6. Schritt:
Probegottesdienst mit Stellungnahme der zuständigen Superintendentin oder des zuständigen Superintendenten.
(Näheres zum Schriftwechsel finden Sie hier). Anschließend Terminierung des Einführungsgottesdienstes.
7. Schritt:
Beauftragung zum Dienst an Wort und Sakrament durch die Landeskirche über eine Urkunde. Einführungsgottesdienst, in der Regel durch die Superintendentin oder den Superintendenten.